Die 10-Tage-Regel des EPA wird zum 1. November 2023 abgeschafft. Für signifikant verspäteten Dokumenteneingang (mehr als 7 Tage) wird ein Schutzmechanismus greifen, wobei die Beweislast bei bestrittenen Zustellungen beim EPA liegt. Die neue Vorschrift gilt für Dokumente, die am oder nach dem 1. November 2023 zugestellt werden. Siehe ABl. EPA 2023, A29 für weitere Einzelheiten und einige Beispiele.