Weihnachtszeit & IP

Es gibt eine Vielzahl von IP-Rechten, die in Zusammenhang mit der Weihnachtszeit stehen. Das EUIPO hat verschiedene Geschmacksmuster mit Bezug zur Weihnachtszeit vorgestellt. Es gibt auch zahlreiche Patente zu weihnachtsspezifischen Themen, wie z.B. US 5 161 882 A für diejenigen, die sich mit der Herausforderung der Organisation ihrer Weihnachtsbeleuchtung konfrontiert sehen. Eine gute Erinnerung daran, was geschützt werden kann, um eine Idee erfolgreich zu verwerten. Gesegnete Weihnachten und frohe Feiertage!

Konferenz „EPO Opposition Matters 2022“

Sehr interessante Fortbildungsveranstaltung beim EPA – „Opposition Matters 2022“. Viele praktische Ratschläge zu Einspruchsverfahren im Allgemeinen und zu mündlichen Verfahren und Änderungen des Vorbringens eines Beteiligten im Besonderen. Sehr engagierte Referenten und nützliche praktische Tipps. Die Veranstaltungsunterlagen und Aufzeichnungen der wichtigsten Präsentationen werden im E-Learning-Center des EPA zur Verfügung gestellt. Sehenswert, wenn Sie Einspruchsverfahren am EPA laufen haben.

Richterpanel bei UPC-Konferenz

Das EPA war Mitte November 2022 Mitveranstalter einer Konferenz über das neue einheitliche Patentsystem. Teil der Konferenz war ein Panel von Richtern, an dem einige der prominenten Persönlichkeiten teilnahmen, die vor kurzem in die Richterschaft des UPC gewählt worden waren. Es wurden verschiedene Themen diskutiert. Nur einige Beispiele: Die Richter im Panel schienen sich einig zu sein, dass es eher selten vorkommen wird, dass eine Widerklage auf Erklärung des Verfalls von einem Verletzungsverfahren abgetrennt und an die Zentralkammer verwiesen wird (es sei denn, es gibt mehrere Widerklagen auf Erklärung des Verfalls vor verschiedenen örtlichen/regionalen Kammern). In Fragen wie der Unverhältnismäßigkeit von Unterlassungsansprüchen scheinen die Richter derzeit weniger einhelliger Meinung zu sein. Eine Aufzeichnung der Konferenz ist noch immer online verfügbar – es lohnt sich, diese bei Interesse anzusehen.

EPO Rechtsprechungskonferenz 2022

Interessante (Online-)Fortbildungsveranstaltung des EPA gestern und heute zur Rechtsprechung und Praxis der Beschwerdekammern.

Im Hinblick auf verfahrensrechtliche Aspekte sollten sich Beschwerdeführer und Beschwerdegegner darüber im Klaren sein, wie die Kammern die Vorschriften über Änderungen des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten anwenden (Art. 12, 13 RPBA 2020). Siehe z. B. T 2843/19, T 1707/17 und T 1869/18. Zwar hat ein am Beschwerdeverfahren Beteiligter das Recht, auf neue Entwicklungen zu reagieren (Art. 113 EPÜ), doch muss er dieses Recht so bald wie möglich im Verfahren ausüben. Es ist daher ratsam, rechtzeitig auf neue Entwicklungen zu reagieren, die durch die Beschwerdebegründung oder die Beschwerdeerwiderung der gegnerischen Partei oder durch die Mitteilung der Kammer gemäß Art. 15(1) RPBA 2020 aufgeworfen werden.

US-Anmelder – Vorsicht vor dem Sorgfaltskriterium des EPA

In der Entscheidung J 8/21 der EPA-Beschwerdekammer werden die einschlägigen Kriterien für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand(restitutio ad integrum) erörtert. In der der Entscheidung zugrundeliegenden Angelegenheit beschloss das USPTO als Anmeldeamt einer PCT-Anmeldung, das Prioritätsrecht wiederherzustellen, da es das von ihm angewandte Kriterium für die Wiederherstellung für erfüllt hielt, nämlich dass die Versäumnis, die internationale Anmeldung innerhalb der Prioritätsfrist einzureichen, unbeabsichtigt war. Diese Entscheidung des USPTO ist im EPA, das das strengere Kriterium der „gebührenden Sorgfalt“ anwendet, nicht wirksam (R. 49ter.1(b) PCT). Die Kammer entschied, dass das EPA den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch das Bestimmungsamt nach R. 49ter.2 zu Recht zurückgewiesen hat. PCT bei der Anwendung des Kriteriums der „gebührenden Sorgfalt„. Die Kammer wies darauf hin, dass es entgegen dem Vorbringen der Beschwerdeführerin zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann, wenn zwei verschiedene Patentämter unterschiedliche Kriterien anwenden, und dass dies dem PCT-System inhärent ist.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass sich Anmelder der Tatsache bewusst sein sollten, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch das USPTO als Anmeldeamt nach dem „unbeabsichtigt“-Kriterium in einem EPA-Verfahren, das das Kriterium der „gebührenden Sorgfalt“ anwendet, nicht automatisch wirksam ist.

Halloween

US 6 904 612 B2 befasst sich mit den Herausforderungen, die Halloween-Feierlichkeiten bei warmem Wetter mit sich bringen. Das Patent beschreibt ein klimaadaptives Halloween-Kostüm vor. Ich wünsche allen ein schönes Wochenende – in München soll es sonnig und warm werden!

Blog-Bereich

Ich plane, regelmäßig über mich interessierende IP-Themen zu schreiben. Ich werde mich bemühen, deutschsprachige Inhalte für englischsprachige IP-Fachleute zugänglich zu machen (z. B. durch die Bereitstellung von Übersetzungen von Schlagwörtern aus IP-bezogenen Gerichtsentscheidungen).