Neues zum UPC

Die epi-Podcast-Episode INSIGHT epi UPC Case Law – Episode 3 bietet interessante Updates zu Entwicklungen im Zusammenhang mit dem UPC. Die folgenden Aspekte waren für mich besonders interessant:

Erstens scheint, wie einer der Vortragenden erläuterte (der aus erster Hand über seine Erfahrungen mit einem Antrag auf Akteneinsicht bei der Nordisch-Baltischen Regionalkammer berichtete), die Rechtsprechung der Kammern durch den nationalen (rechtlichen) Hintergrund der Richter beeinflusst zu sein. Dies könnte einer der Gründe sein, warum der erste Antrag auf Akteneinsicht bei der Nordisch-Baltischen Regionalkammer größeren Erfolg hatten als die beiden annähernd gleichzeitig anhängigen Anträge auf Akteneinsicht, die von anderen bei der Zentralkammer München eingereicht wurden.

Zweitens scheint das CMS mit einigen Verfahrenssituationen nicht zurechtzukommen. Was die Akteneinsichtsverfahren angeht, so scheint das CMS bei der Beschwerde des Patentinhabers gegen die Entscheidung der Regionalkammer, Einsicht in die (geschwärzten) Schriftsätze zu gewähren, nicht richtig funktioniert zu haben.

Wie immer kann ich Ihnen nur empfehlen, sich diese Folge von INSIGHT epi anzuhören.

UPC-Ranking von JUVE Patent

Viele Anwaltskanzleien und (potenzielle) Prozessparteien haben mit Spannung das erste UPC Litigation Ranking erwartet, das kürzlich von JUVE Patent veröffentlicht wurde.

Das Ranking vom Dezember 2024 hat einen überraschenden Trend offenbart: Einige der Top-Patentanwaltskanzleien, die für ihre Arbeit im Prosecutionbereich und in nationaler Litigation bekannt sind, sind im UPC-Ranking nicht zu finden. Dazu gehören Kanzleien, die eine proaktive Rolle bei der Vorbereitung des neuen Systems gespielt haben (wie BOEHMERT & BOEHMERT mit Prof. Goddar), und Kanzleien, die in der Spitzengruppe für nationale Litigation rangieren (wie df-mp).

Elektronische Einreichung beim DPMA

Wie das EPA bereits angekündigt hat, wird die EPA-SmartCard für die Online-Dienste des EPA dekomissioniert.

Praktiker, die die EPA-Chipkarte für die Online-Dienste des DPMA verwenden (gemäß § 3 (2) Ziffer 2 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim DPMA), sollten wissen, dass die EPA-SmartCard nach dem 31. Dezember 2024 nicht mehr für die Unterzeichnung in DPMADirektPro verwendet werden kann (siehe die DPMA-Informationen über digitale Signaturen). Dies gilt unabhängig von dem auf der EPA-SmartCard angegebenen Verfallsdatum. Die 2FA, die das EPA erfolgreich als neuen Authentifizierungs- und Signaturmechanismus eingeführt hat, wird für Verfahrenshandlungen in der DPMA-Anmeldesoftware DPMADirektPro nicht zur Verfügung stehen.

DPMA wird hinterlegendes Amt für WIPO DAS

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) fungiert ab dem 25. November 2024 als hinterlegendes Amt für das WIPO Document Access System (DAS). Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Mitteilung des Präsidenten und auf der WIPO DAS Länderwebsite.

Zwei Hinweise für Praktiker: Erstens werden derzeit (also unmittelbar bei Einführung) nur Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen vom DPMA im WIPO DAS hinterlegt. Es ist zu hoffen, dass die Hinterlegung zu einem späteren Zeitpunkt auf Design- und Markenanmeldungen ausgeweitet wird. Zweitens unterscheidet sich das Verfahren zur Beantragung der Hinterlegung im WIPO DAS von dem Verfahren, das europäische Praktiker beispielsweise von Prioritätsanmeldungen beim EPA und EUIPO kennen: Für Prioritätsanmeldungen, die beim DPMA eingereicht werden, ist nach Einreichung der Anmeldung ein separater Antrag mit dem Formular A9164 zu stellen. Nachfolgend beigefügt ist der Link zu der Version des Formulars A9164, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Blogbeitrags verfügbar war.

EPA-Seminare

Kurz vor dem Jahresende wird das EPA mehrere interessante Seminare veranstalten, unter anderem:

Opposition Matters 2024: Laut EPA ist „Opposition Matters die wichtigste Veranstaltung des EPA für Patentfachleute um sich über die neuesten und relevantesten Entwicklungen in Einspruchsverfahren auf dem Laufenden zu halten.“

Litigation Matters 2024: Laut EPA widmet sich „Litigation Matters … den neuesten Entwicklungen im Hinblick auf Patentstreitigkeiten in Europa, mit besonderem Augenmerk auf die EPG-Streitigkeiten.“

Die Anmeldung ist bereits möglich. Diese Veranstaltungen sind eine gute Gelegenheit, sich über die neuesten Entwicklungen zu informieren. Beide Veranstaltungen sind kostenlos und werden von der EPA-Akademie organisiert.

Beschreibungsanpassung im EPA-Verfahren

Es ist selten, dass eine Entscheidung der Beschwerdekammer in den (beruflichen und/oder IP-bezogenen) sozialen Medien großes Interesse hervorruft. Anders war dies in der vergangenen Woche, als viele Patentanwälte mit Begeisterung über T 0056/21 vom 04. Oktober 2024 gepostet haben.

Datenblatt zu T 0056/21

Der Leitsatz dieser Entscheidung lautet:

„Bei der Prüfung einer Patentanmeldung bieten weder Artikel 84 noch die Regeln 42, 43 und 48 EPÜ eine Rechtsgrundlage für die Forderung, dass die Beschreibung so angepasst werden muss, dass sie den zulässigen Ansprüchen eines engeren Gegenstands entspricht.“

Einige haben angedeutet, dass T 0056/21 die Praxis des EPA in Bezug auf die Anpassung der Beschreibung erheblich verändern wird. Das bleibt abzuwarten.

Die Roche-Patentabteilung und der Anwalt, der T 0056/21 bearbeitet, verdienen Lob dafür, dass sie sich um eine Klärung dieser Frage bemüht haben. Dies gilt umso mehr, als die Anpassung der Beschreibung einigen Prüfern im Lichte der Qualitätsdiskussionen sehr am Herzen zu liegen scheint. Und Beschwerdekammer 3.3.04 ist für die Entscheidungsbegründung zu loben, die nicht nur umfassend ist, sondern sich auch daran orientiert, was die Verfasser des EPÜ im Hinblick auf Klarheit im Sinn hatten.

Wohl nicht jeder, der die verschiedenen Beiträge zu T 0056/21 liest, ist sich der Tatsache bewusst, dass dieselbe Beschwerdeführerin (Roche) diese Fragestellung bereits in einem früheren Erteilungsverfahren vor die Beschwerdekammer gebracht hat. Die frühere Beschwerde führte zur Entscheidung T 1989/18 vom 16. Dezember 2021. Die letztgenannte Entscheidung hat zwar keinen Leitsatz, aber die Argumentation in den Punkten 4-13 von T 1989/18 kommt zu ähnlichen Schlussfolgerungen wie der Leitsatz von T 0056/21. T 1989/18 scheint – leider – nicht viel an der Praxis des EPA in Bezug auf die Anpassung der Beschreibung geändert zu haben. Es bleibt zu hoffen, dass Roche (oder andere Anmelder) sich weiterhin dafür engagieren, zur Klärung der Frage beizutragen, ob und in welchem Umfang eine Beschreibungsanpassung an geänderte Ansprüche erforderlich ist. Zumindest in den US-Verfahren scheinen alle Beteiligten sinnvoll mit einer Beschreibung arbeiten zu können, die nicht an Anspruchsänderungen während des Verfahrens angepasst werden muss.

Nobelpreise 2024

Zwei der Nobelpreise 2024 haben einen Bezug zu maschinellem Lernen (ML) und künstlicher Intelligenz (KI), nämlich die für Physik und Chemie. Es ist erstaunlich, wie ML/KI-Techniken verschiedene Bereiche der Technologie verändern und die Art und Weise, wie wir mit komplexen Systemen interagieren und diese nutzen, transformieren. Eine der bedeutendsten Anwendungen ist die Steuerung technischer Systeme, wo KI-Algorithmen Entscheidungsfindung und Optimierung in Echtzeit ermöglichen. Diese Technologien ermöglichen eine präzisere Steuerung von Prozessen in Branchen wie Energie, Fertigung, Qualitätskontrolle und Transport. ML-Modelle können Muster erkennen und diese für die Identifizierung der am besten geeigneten Steuerungsmaßnahmen nutzen. Auch im Bereich der Medizintechnik erweist sich die KI als bahnbrechend. Von der Diagnostik bis zur personalisierten Medizin nutzt ML Daten, um die Ergebnisse für Patienten zu verbessern und die Gesundheitsversorgung zu verbessern.

Das EPA erkennt seit langem an, dass KI/ML-Erfindungen einen technischen Beitrag leisten können, wie es auch in den Prüfiungsrichtlinien zum Ausdruck kommt. Dies sollte Erfinder ermutigen, Patentschutz für ihre KI/ML-basierten Erfindungen zu beantragen. Die Integration von ML und KI in verschiedenen Bereichen wird die Innovation weiter vorantreiben.

Recherche am EPA

In der Folge vom 12. September 2024 des Podcasts „Talk Innovation“ des Europäischen Patentamts (EPA) geht es um die Qualität von Patenten. Ein Highlight ist ein neuer Schritt, den das EPA unternimmt, um die Qualität von Recherchenberichten zu verbessern. Ab November 2023 werden diese Berichte mit den Mitgliedern der zukünftigen Prüfungsabteilung und ihrem Teamleiter geteilt. Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass die Recherchenberichte so umfassend wie möglich sind. Das Ziel ist es, Situationen zu minimieren, in denen wichtiger Stand der Technik erst nach Jahren des Prüfungsverfahrens erstmalig eingeführt wird, auch wenn die Patentansprüche nicht signifikant geändert wurden.

In dieser Podcast-Folge werden auch weitere Bemühungen zur Verbesserung der Verfahrenskonsistenz erörtert. So arbeitet das EPAs beispielsweise daran, den Prüfern dabei zu helfen, ihre Praktiken in Bezug auf die Anzahl der Prüfungsbescheiden, die vor einer Ladung zur Verhandlung ergehen, einfacher mit der Amtspraxis vergleichen zu können. Diese Maßnahmen sollen die Qualität und Effizienz des Patentprüfungsverfahrens insgesamt verbessern.

Zusammenfassungen von Entscheidungen der EPA-Beschwerdekammern

Das EPA hat damit begonnen, monatliche Zusammenfassungen von Entscheidungen der Beschwerdekammern zu veröffentlichen. Die Zusammenfassungen sind über die Website der EPA-Beschwerdekammer zugänglich. Dies ist eine großartige Informationsquelle für alle, die regelmäßig über die neue Rechtsprechung informiert werden möchten, wobei die Zusammenfassungen vom Juristischen Forschungsdienst der Beschwerdekammern herausgegeben werden.