DPMA wird hinterlegendes Amt für WIPO DAS

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) fungiert ab dem 25. November 2024 als hinterlegendes Amt für das WIPO Document Access System (DAS). Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Mitteilung des Präsidenten und auf der WIPO DAS Länderwebsite.

Zwei Hinweise für Praktiker: Erstens werden derzeit (also unmittelbar bei Einführung) nur Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen vom DPMA im WIPO DAS hinterlegt. Es ist zu hoffen, dass die Hinterlegung zu einem späteren Zeitpunkt auf Design- und Markenanmeldungen ausgeweitet wird. Zweitens unterscheidet sich das Verfahren zur Beantragung der Hinterlegung im WIPO DAS von dem Verfahren, das europäische Praktiker beispielsweise von Prioritätsanmeldungen beim EPA und EUIPO kennen: Für Prioritätsanmeldungen, die beim DPMA eingereicht werden, ist nach Einreichung der Anmeldung ein separater Antrag mit dem Formular A9164 zu stellen. Nachfolgend beigefügt ist der Link zu der Version des Formulars A9164, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Blogbeitrags verfügbar war.