Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) (Urteil vom 14. November 2023 – X ZR 30/21 – Dämpfungsumformmaschine) befasst sich mit Schadensersatz in Patentverletzungsverfahren in Deutschland. Eine englische Übersetzung der Entscheidung wurde vom Vertreter des Klägers (Müller-Stoy von Bardehle) auf LinkedIn zur Verfügung gestellt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Berechnung des Schadensersatzes auf der Grundlage des Verletzergewinns grundsätzlich alle Gewinne zu berücksichtigen sind, die in einem kausalen Zusammenhang mit der Patentverletzung stehen. Dies gilt selbst dann, wenn solche Gewinne durch den Verkauf von Verbrauchsmaterialien oder anderen Hilfsmitteln oder Dienstleistungen erzielt werden, die für sich genommen keine unmittelbare (§ 9 PatG) oder mittelbare (§ 10 PatG) Verletzungshandlung darstellen. Erforderlich ist lediglich, dass die Gewinne des Verletzers in einem kausalen Zusammenhang mit der Rechtsverletzung stehen. Ein Beispiel sind Verbrauchsmaterialien, die der Verletzer infolge der Patentverletzung verkauft hat; die Gewinne sind auch dann zu berücksichtigen, wenn diese Verbrauchsmaterialien nicht zur technischen Wirkung des Patents beitragen und/oder nicht mit den erfinderischen Merkmalen des Anspruchs zusammenwirken.
Es ist zu erwarten, dass diese Entscheidung erhebliche Auswirkungen auf Patentstreitigkeiten in Europa haben wird und Deutschland als Standort für Patentstreitigkeiten noch attraktiver macht.