Einreichung des Prioritätsdokuments für eine PCT-Anmeldung

Es gibt Fälle, in denen der WIPO Digital Access Service (DAS) Zugangscode zum Zeitpunkt der Einreichung einer PCT-Anmeldung nicht verfügbar ist. Ein typisches Beispiel hierfür ist, wenn das hinterlegende Amt das Prioritätsdokument bei Ablauf der Prioritätsfrist noch nicht im WIPO DAS hinterlegt hat.

Der WIPO DAS-Zugangscode ist für den elektronischen Abruf von Prioritätsbelegen aus WIPO DAS erforderlich. Glücklicherweise hat die WIPO mit dem ePCT-System eine benutzerfreundliche Lösung eingeführt. ePCT ermöglicht es dem eOwner, den Abruf des Prioritätsbelegs durch die Aktion „Prioritätsbeleg aus der DAS abrufen“ einzuleiten, um den Abruf des Prioritätsbelegs innerhalb der Frist von R. 17.1(b-bis) zu bewirken. Der eOwner kann sich einfach in sein ePCT-Konto einloggen und den Abruf des Prioritätsbelegs einleiten.

US-Anmelder – Vorsicht vor dem Sorgfaltskriterium des EPA

In der Entscheidung J 8/21 der EPA-Beschwerdekammer werden die einschlägigen Kriterien für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand(restitutio ad integrum) erörtert. In der der Entscheidung zugrundeliegenden Angelegenheit beschloss das USPTO als Anmeldeamt einer PCT-Anmeldung, das Prioritätsrecht wiederherzustellen, da es das von ihm angewandte Kriterium für die Wiederherstellung für erfüllt hielt, nämlich dass die Versäumnis, die internationale Anmeldung innerhalb der Prioritätsfrist einzureichen, unbeabsichtigt war. Diese Entscheidung des USPTO ist im EPA, das das strengere Kriterium der „gebührenden Sorgfalt“ anwendet, nicht wirksam (R. 49ter.1(b) PCT). Die Kammer entschied, dass das EPA den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch das Bestimmungsamt nach R. 49ter.2 zu Recht zurückgewiesen hat. PCT bei der Anwendung des Kriteriums der „gebührenden Sorgfalt„. Die Kammer wies darauf hin, dass es entgegen dem Vorbringen der Beschwerdeführerin zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann, wenn zwei verschiedene Patentämter unterschiedliche Kriterien anwenden, und dass dies dem PCT-System inhärent ist.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass sich Anmelder der Tatsache bewusst sein sollten, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch das USPTO als Anmeldeamt nach dem „unbeabsichtigt“-Kriterium in einem EPA-Verfahren, das das Kriterium der „gebührenden Sorgfalt“ anwendet, nicht automatisch wirksam ist.