Farbige Figuren und WIPO DAS

Ab dem 1. Oktober 2025 ermöglicht das EPA die elektronische Einreichung und Verarbeitung von Zeichnungen in Farbe und Graustufen. Diese Änderung, die im Beschluss des Präsidenten (ABl. EPA 2025, A49) und der dazugehörigen Mitteilung (ABl. EPA 2025, A57) dargelegt ist, stellt eine Abkehr von der langjährigen Anforderung dar, dass Zeichnungen ausschließlich in Schwarzweiß einzureichen sind. Der neue Rahmen bietet Anmeldern mehr Flexibilität bei der Erstellung grafischer Offenbarung, insbesondere in Bereichen, in denen Farbe technische Informationen vermittelt, die nicht ohne Weiteres durch herkömmliche schwarzweiße Darstellungen ausgedrückt werden können.

Das EPA verarbeitet die Figuren während der gesamten internen Arbeitsabläufe des Amtes in ihrer farbigen Form. Dies beinhaltet die Extraktion und Vorbereitung für die Hinterlegung beim WIPO Digital Access Service (DAS). Nutzer sollten sich jedoch im Auge behalten, dass zugreifende Ämter bei der Abfrage von Dokumenten über WIPO DAS ihre eigenen technischen Einschränkungen anwenden können. Wenn ein zugreifendes Amt die Verarbeitung von Farbzeichnungen noch nicht unterstützt, kann es diese Dokumente im Rahmen seines Zugriffsverfahrens in Schwarzweiß konvertieren.

Anmelder, die sich auf Farbe zur Vermittlung wesentlicher technischer Inhalte verlassen, sollten daher prüfen, ob die für Nachanmeldungen potenziell interessierenden Länder farbige Zeichnungen ohne Informationsverlust verarbeiten können.