Sowohl die EU-Geschmacksmusterverordnung als auch die EU-Geschmacksmusterrichtlinie werden wahrscheinlich in naher Zukunft geändert werden. Für nähere Informationen kann ich die nachfolgend verlinkte sehr interessante Webinar-Aufzeichnung des EUIPO empfehlen.
Ein wichtiger Aspekt der Änderungen ist, dass die neuen Regelungen (ähnlich wie bei den Änderungen der Markenverordnung und -richtlinie vor einigen Jahren) es einfacher machen sollten, einen angemessenen Schutz für Designs zu erlangen, die in einem (modernen) elektronischen Register dargestellt werden können, ohne zwangsläufig durch die Beschränkung auf sieben grafische Darstellungen pro Geschmacksmuster eingeschränkt zu sein. Beispiele, bei denen dies wichtig ist, sind Videosequenzen.