Sehr interessante Fortbildungsveranstaltung beim EPA – „Opposition Matters 2022“. Viele praktische Ratschläge zu Einspruchsverfahren im Allgemeinen und zu mündlichen Verfahren und Änderungen des Vorbringens eines Beteiligten im Besonderen. Sehr engagierte Referenten und nützliche praktische Tipps. Die Veranstaltungsunterlagen und Aufzeichnungen der wichtigsten Präsentationen werden im E-Learning-Center des EPA zur Verfügung gestellt. Sehenswert, wenn Sie Einspruchsverfahren am EPA laufen haben.
EPO Rechtsprechungskonferenz 2022
Interessante (Online-)Fortbildungsveranstaltung des EPA gestern und heute zur Rechtsprechung und Praxis der Beschwerdekammern.
Im Hinblick auf verfahrensrechtliche Aspekte sollten sich Beschwerdeführer und Beschwerdegegner darüber im Klaren sein, wie die Kammern die Vorschriften über Änderungen des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten anwenden (Art. 12, 13 RPBA 2020). Siehe z. B. T 2843/19, T 1707/17 und T 1869/18. Zwar hat ein am Beschwerdeverfahren Beteiligter das Recht, auf neue Entwicklungen zu reagieren (Art. 113 EPÜ), doch muss er dieses Recht so bald wie möglich im Verfahren ausüben. Es ist daher ratsam, rechtzeitig auf neue Entwicklungen zu reagieren, die durch die Beschwerdebegründung oder die Beschwerdeerwiderung der gegnerischen Partei oder durch die Mitteilung der Kammer gemäß Art. 15(1) RPBA 2020 aufgeworfen werden.