EPA stellt PACE für Recherche ein


Das Europäische Patentamt (EPA) hat im Amtsblatt 2025, A69, eine wichtige Änderung seines PACE-Programms angekündigt. Ab dem 1. Februar 2026 gilt das PACE-Programm nicht mehr für die Recherchenphase. Diese Entscheidung spiegelt den Erfolg des EPAs wider, Rechercheberichte typischerweise innerhalb des angestrebten Zeitraums von sechs Monaten bereitzustellen.

PACE steht weiterhin nur für die Prüfungsphase zur Verfügung, sodass Anmelder den Erlass von Mitteilungen nach Art. 94(3) EPÜ und R. 71(3) EPÜ beschleunigen können. Ein überarbeitetes Formblatt 1005 wird im Jahr 2026 für Anträge auf beschleunigte Prüfung eingeführt. Andere Beschleunigungsoptionen, wie beispielsweise der Patent Prosecution Highway (PPH), bleiben davon unberührt.