Ein besonderer Blick auf Münchens Patentwelt

Blick vom Münchner Rathausturm

München ist eine der führenden Städte Europas für Innovation und gewerblichen Rechtsschutz. Diese besondere Stellung wird eindrucksvoll sichtbar vom Rathausturm: Von hier aus lassen sich das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das Europäische Patentamt (EPA) nahezu nebeneinander erkennen.

Die räumliche Nähe beider Institutionen steht sinnbildlich für die enge Verzahnung nationaler und europäischer Patentsysteme. Das DPMA überzeugt durch hohe fachliche Präzision, verlässliche Verfahren und eine zentrale Rolle für den Schutz geistigen Eigentums in Deutschland. Das EPA setzt mit seiner technischen Expertise und der Qualität seiner Prüfungen internationale Maßstäbe und genießt weltweite Anerkennung.

Anstehende Änderungen bei DPMAdirektPro

Ab dem 01.03.2026 tritt voraussichtlich die neue Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt (ERVDPMAV n.F.) in Kraft. Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf die Zustellung elektronischer Dokumente über das Elektronische Postfach von DPMAdirektPro. Damit die Umstellung reibungslos verläuft, müssen Nutzerinnen und Nutzer jetzt aktiv werden, wenn sie das Postfach weiterhin nutzen möchten.

Gemäß § 5 ERVDPMAV n.F. gilt ein elektronisches Dokument am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als zugestellt, sofern die abrufberechtigte Person der digitalen Zustellung zugestimmt hat und über die Rechtsfolgen informiert ist. Das DPMA passt die Nutzungsregelungen für DPMAdirektPro entsprechend an. Nutzerinnen und Nutzer müssen ihre Einwilligung zur elektronischen Zustellung erteilen und eine E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen angeben. Ohne diese Schritte ist die elektronische Dokumentenzustellung nach Inkrafttreten der neuen Verordnung nicht möglich.