The EPO’s project “Bringing Teams Together” appears to face criticism from within the EPO. Various social media and patent-related news sites cover the sarcastic letter allegedly drafted by an unnamed EPO staff member (see, e.g., Wolter Kluwer blog).
Weihnachtszeit & IP
Es gibt eine Vielzahl von IP-Rechten, die in Zusammenhang mit der Weihnachtszeit stehen. Das EUIPO hat verschiedene Geschmacksmuster mit Bezug zur Weihnachtszeit vorgestellt. Es gibt auch zahlreiche Patente zu weihnachtsspezifischen Themen, wie z.B. US 5 161 882 A für diejenigen, die sich mit der Herausforderung der Organisation ihrer Weihnachtsbeleuchtung konfrontiert sehen. Eine gute Erinnerung daran, was geschützt werden kann, um eine Idee erfolgreich zu verwerten. Gesegnete Weihnachten und frohe Feiertage!
Holiday Season & IP
There is a plethora of IP rights related to the holiday season. The EUIPO has featured various designs related to the holiday season. There are also numerous patents related to christmas-specific topics, such as US 5 161 882 A for those who are confronted with the challenge of organizing their christmas lighting. Great reminder on what can be protected for an idea to kick of. Happy holidays everyone!
Konferenz “EPO Opposition Matters 2022”
Sehr interessante Fortbildungsveranstaltung beim EPA – “Opposition Matters 2022”. Viele praktische Ratschläge zu Einspruchsverfahren im Allgemeinen und zu mündlichen Verfahren und Änderungen des Vorbringens eines Beteiligten im Besonderen. Sehr engagierte Referenten und nützliche praktische Tipps. Die Veranstaltungsunterlagen und Aufzeichnungen der wichtigsten Präsentationen werden im E-Learning-Center des EPA zur Verfügung gestellt. Sehenswert, wenn Sie Einspruchsverfahren am EPA laufen haben.
EPO Opposition Matters 2022 conference
Very interesting professional training event at the EPO – Opposition Matters 2022. Lots of practical advice as regards opposition proceedings in general, and specifically oral proceedings and amendments of a party’s case. Very engaging presenters and very useful practical tips. The event materials and recordings of the key presentations will be made available at the EPO e-learning center. You may want to check this out if you are involved in EPO oppositions.
Richterpanel bei UPC-Konferenz
Das EPA war Mitte November 2022 Mitveranstalter einer Konferenz über das neue einheitliche Patentsystem. Teil der Konferenz war ein Panel von Richtern, an dem einige der prominenten Persönlichkeiten teilnahmen, die vor kurzem in die Richterschaft des UPC gewählt worden waren. Es wurden verschiedene Themen diskutiert. Nur einige Beispiele: Die Richter im Panel schienen sich einig zu sein, dass es eher selten vorkommen wird, dass eine Widerklage auf Erklärung des Verfalls von einem Verletzungsverfahren abgetrennt und an die Zentralkammer verwiesen wird (es sei denn, es gibt mehrere Widerklagen auf Erklärung des Verfalls vor verschiedenen örtlichen/regionalen Kammern). In Fragen wie der Unverhältnismäßigkeit von Unterlassungsansprüchen scheinen die Richter derzeit weniger einhelliger Meinung zu sein. Eine Aufzeichnung der Konferenz ist noch immer online verfügbar – es lohnt sich, diese bei Interesse anzusehen.
Judges panel in UPC conference
The EPO co-hosted a conference on the new unitary patent system in the mid- November 2022. Part of the conference was a judges panel featuring some of the prominent figures that were recently elected to the UPC bench. Various topics were discussed. Just some examples: There appeared to be consensus among the panelist judges that it will be rare for a revocation counterclaim to be separated from infringement proceedings and be sent to the central division (unless there are plural revocation counterclaims before different local/regional divisions). The judges’ current views appeared to be less aligned with regard to issues such as disproportionality of injunctive relief. A recording of the conference is still available online – worth watching if you are interested in this topic.
EPO Rechtsprechungskonferenz 2022
Interessante (Online-)Fortbildungsveranstaltung des EPA gestern und heute zur Rechtsprechung und Praxis der Beschwerdekammern.
Im Hinblick auf verfahrensrechtliche Aspekte sollten sich Beschwerdeführer und Beschwerdegegner darüber im Klaren sein, wie die Kammern die Vorschriften über Änderungen des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten anwenden (Art. 12, 13 RPBA 2020). Siehe z. B. T 2843/19, T 1707/17 und T 1869/18. Zwar hat ein am Beschwerdeverfahren Beteiligter das Recht, auf neue Entwicklungen zu reagieren (Art. 113 EPÜ), doch muss er dieses Recht so bald wie möglich im Verfahren ausüben. Es ist daher ratsam, rechtzeitig auf neue Entwicklungen zu reagieren, die durch die Beschwerdebegründung oder die Beschwerdeerwiderung der gegnerischen Partei oder durch die Mitteilung der Kammer gemäß Art. 15(1) RPBA 2020 aufgeworfen werden.
EPO Case Law Conference 2022
Interesting (online) educational event at the EPO yesterday and today on the case law and practice of the Boards of Appeal.
As regards procedural aspects, appellants and defendants should be aware of the way in which the Boards apply the rules relating to late-filing (Art. 12, 13 RPBA 2020). See, e.g., T 2843/19, T 1707/17, and T 1869/18. While a party to appeal proceedings has a right to react to new developments (Art. 113 EPC), the party must exercise this right as soon as possible in the proceedings. Thus, it is advisable to react in a timely manner to new developments that may be brought about by the other party’s grounds of appeal or response brief, or the Board’s communication under Art. 15(1) RPBA 2020.
US-Anmelder – Vorsicht vor dem Sorgfaltskriterium des EPA
In der Entscheidung J 8/21 der EPA-Beschwerdekammer werden die einschlägigen Kriterien für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand(restitutio ad integrum) erörtert. In der der Entscheidung zugrundeliegenden Angelegenheit beschloss das USPTO als Anmeldeamt einer PCT-Anmeldung, das Prioritätsrecht wiederherzustellen, da es das von ihm angewandte Kriterium für die Wiederherstellung für erfüllt hielt, nämlich dass die Versäumnis, die internationale Anmeldung innerhalb der Prioritätsfrist einzureichen, unbeabsichtigt war. Diese Entscheidung des USPTO ist im EPA, das das strengere Kriterium der “gebührenden Sorgfalt” anwendet, nicht wirksam (R. 49ter.1(b) PCT). Die Kammer entschied, dass das EPA den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch das Bestimmungsamt nach R. 49ter.2 zu Recht zurückgewiesen hat. PCT bei der Anwendung des Kriteriums der “gebührenden Sorgfalt“. Die Kammer wies darauf hin, dass es entgegen dem Vorbringen der Beschwerdeführerin zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann, wenn zwei verschiedene Patentämter unterschiedliche Kriterien anwenden, und dass dies dem PCT-System inhärent ist.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass sich Anmelder der Tatsache bewusst sein sollten, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch das USPTO als Anmeldeamt nach dem “unbeabsichtigt”-Kriterium in einem EPA-Verfahren, das das Kriterium der “gebührenden Sorgfalt” anwendet, nicht automatisch wirksam ist.
